COPD und Medikamente

Der Bundesausschuss sollte Inhalativa, die bei Asthma und COPD eingesetzt werden, von der Verpflichtung zur Substitution ausnehmen.Unter Federführung der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft haben Experten einen Konsens erarbeitet, wonach bei der Behandlung von Asthma bronchiale und COPD jeglicher Präparatewechsel ein potenzielles therapeutisches Risiko darstellt.

Zur Behandlung von Lungenerkrankungen steht eine Vielzahl verschiedener Medikamente zur Verfügung. Der Lungeninformationsdienst bietet in seinem Faktenpapier „Medikamente“ eine Übersicht der gängigsten Wirkstoffe.

Nintedanib (auch als BIBF 1120 bekannt), ein Tyrosin-Kinase-Inhibitor, könnte neuer Hoffnungsträger in der Therapie von Lungenfibrose sein. Eine kürzlich veröffentlichte Studie im New England Journal of Medicine bestätigt die Wirksamkeit und Sicherheit der Substanz.

Eine Bewertung der Wirkstoffkombination Indacaterol/Glycopyrronium durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat einen Zusatznutzen für bestimmte Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) belegt.

Ultibro® Breezhaler®, eine Fixkombination zweier langwirksamer Bronchodilatatoren, hat das Verfahren nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz abgeschlossen. Wie der Hersteller Novartis mitteilt, hat er sich mit dem GKV-Spitzenverband auf einen Erstattungsbetrag geeinigt. Dieser werde ab dem 15. November 2014 in der Lauer-Taxe hinterlegt sein. Wie hoch der künftig von den Kassen zu erstattende Preis ist, ließ das Unternehmen allerdings offen.

Die Wirkstoffkombination Umeclidinium/Vilanterol (Handelsname Anoro) ist seit Mai 2014 für Erwachsene mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) zugelassen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat mit einer frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) überprüft, ob diese Wirkstoffkombination gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen bietet.

Für Seebri® Breezhaler® (Glycopyrronium) ist derzeit noch keine N-Klassifizierung in der Apotheken-Software hinterlegt. Trotzdem ist das Präparat uneingeschränkt erstattungsfähig. Dies gab der Hersteller Novartis heute bekannt.