Gesundheitsreform

Im Jahr 2017 steht eine Reform der Pflegestufen bevor. Es wird schon lange kritisiert, dass die Pflegeleistungen, wie wir sie heute kennen, nicht gerecht an die Bedürfnisse Pflegebedürftiger mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also insbesondere Menschen mit Demenz, angepasst sind. Das soll sich mit der Pflegestufen-Reform 2017 ändern. Es wird einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit geben, der geistige Erkrankungen mehr in den Vordergrund rückt. Neu ist dann, dass psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit gleichgesetzt werden. Bisher wurde hauptsächlich die körperliche Komponente betrachtet, wenn es um die Einteilung in eine Pflegestufe ging.

Im Gesundheitssystem ist noch mehr Geld vorhanden als erwartet. Die Reserven von Krankenkassen und Gesundheitsfonds seien auf 30 Milliarden Euro gestiegen, berichtet das "Handelsblatt" - dank geringer Arbeitslosen-Quote, gestiegener Löhne und geringerer Ausgaben der Kassen.

Millionen Patienten müssen sich auf häufigere Zuzahlungen und neue Rabattarzneimittel einstellen, wenn sie Rezepte in ihrer Apotheke einlösen. Für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen gilt die Absenkung so genannter Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen. Im Gegensatz dazu sorgen neue Rabattverträge nur bei den Versicherten der jeweils betroffenen Kassen für eine Umstellung ihrer Medikation. fuer-arzneimittel-und-neue-rabattvertraege.

Der exklusive Hausarztvertrag, den die AOK Bayern mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BÄHV) vorbereitet hat und der im neuen Jahr in Kraft treten soll, bevorzugt die Hausärzte zu Lasten aller anderen Ärzte. Diese Monopolstellung der bayerischen Hausärzte bedroht die Existenz aller anderen Ärzte in Bayern. Die bayerischen Kinder- und Jugendärzte, Frauenärzte, Internisten und andere Facharztgruppen planen deshalb Versicherte der Krankenkasse AOK-Bayern nur noch gegen Kostenerstattung zu behandeln...

Bei der Frage, welche Behandlung ein Patient sinnvoller Weise erhalten sollte, sei das Alter des Betroffenen nach Ansicht der Ärzte der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) nicht entscheidend. Vielmehr müsse der behandelnde Arzt stets die individuelle Situation des Patienten beurteilen. Insofern seien Einschränkungen notwendiger medizinischer Leistungen auf Grund des Lebensalters nicht akzeptabel.

Seit 1. Januar 2008 können chronisch Kranke selbst über ihre Therapie entscheiden und auch selbst wählen, wo und von wem sie sich medizinische Leistungen einkaufen. Genutzt wird diese Möglichkeit bisher allerdings nur wenig, vor allem weil sie von den Kostenträgern totgeschwiegen wird.

Fixkombinationen sind Gabe von Einzelkomponenten nicht überlegenDas Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat am 18. Januar 2007 seinen Vorbericht "Fixe Kombinationen aus Kortikosteroiden und lang wirksamen Beta-2-Rezeptoragonisten zur inhalativen Anwendung bei Patienten mit Asthma bronchiale" veröffentlicht. Damit beginnt eine Frist von vier Wochen, in der interessierte Personen und Institutionen schriftliche Stellungnahmen abgeben können. Unklare Aspekte dieser Kommentare werden dann gegebenenfalls in einer mündlichen Erörterung diskutiert. Danach wird der Bericht überarbeitet und schließlich als Abschlussbericht an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) weitergeleitet. Der G-BA nutzt die Empfehlungen des IQWiG als Grundlage für seine Entscheidungen.