COPD und Medikamente
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Bereits seit 2017 ist das Biologikum bei anderen entzündlichen Erkrankungen im Einsatz. Nun folgte die Zulassung für die Behandlung der COPD.
Dupilumab können Erwachsene mit COPD erhalten, die
- eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen (eine bestimmte Art weißer Blutkörperchen) im Blut aufweisen und
- bei denen die Erkrankung durch eine Kombination aus langwirksamen Beta-2-Sympathomimetika (LABA), einem langwirksamen Anticholinergika (LAMA) und gegebenenfalls einem Cortison-Spray nicht ausreichend unter Kontrolle ist.
Der Antikörper wird zusammen mit weiteren Medikamenten zur Erhaltungstherapie eingesetzt. Zur Behandlung von akuten COPD-Symptomen oder Krankheitsverschlechterungen darf Dupilumab nicht eingesetzt werden.
Dupilumab verbesserte den beiden Zulassungsstudien zufolge die Lungenfunktion, gemessen an der Einsekundenkapazität FEV1. Außerdem traten statistisch eindeutig (signifikant) weniger mittelschwere und schwere Exazerbationen auf.
Dupilumab ist als Fertigspritze oder Fertigpen zur einmaligen Anwendung erhältlich.
Das Medikament ist für die Langzeitbehandlung gedacht.
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Die meisten Patienten mit Asthma inhalieren gegen Atemwegsbeschwerden ein Cortisonspray. Grundsätzlich sind Nebenwirkungen dieser Präparate im Vergleich zu OCS (oralen Glucocorticosteroiden), die in Tablettenform eingenommen werden, selten bzw. gering ausgeprägt und weniger schwerwiegend, da das Cortison beim Inhalieren zielgerichtet in der Lunge ankommt und somit nur sehr geringe Mengen an Cortison in den Blutkreislauf und den Körper gelangen. Allerdings können inhalative Cortisonpräparate Heiserkeit hervorrufen. Einige Patienten fragen sich dann, ob sie das Spray trotzdem bedenkenlos weiter anwenden können oder es lieber sofort absetzen sollten.
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Bevor man einem schwer Kranken mit quälender Atemnot Opioide verschreibt, sollten andere Therapiemöglichkeiten, etwa die nicht-invasive Beatmung, ausgereizt sein.
Opioide sind probate Mittel gegen schwere Atemnot, nicht nur bei Tumorleiden. Allerdings wirken sie nicht bei jeder Form von Dyspnoe. Außerdem besteht die Gefahr der Abhängigkeitsentwicklung, die man durchaus ernst nehmen sollte.
Die Zulassung für Opioide umfasst die Behandlung starker Schmerzen, aber nicht den Einsatz bei Dyspnoe, betonte Dr. Susanne Riha vom Fachkrankenhaus Coswig. In der S3-Leitlinie Palliativmedizin wird er empfohlen und ist damit fachlich abgesichert – allerdings nur für unheilbar Krebskranke. Bei schwer kranken Patienten mit Atemnot anderer Ursache, etwa COPD, braucht man eine sorgfältige Aufklärung und Dokumentation, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.
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