Während die deutsche Politik über ein Verbot von Handel und Verkauf der elektrischen Zigaretten diskutiert, werden die ersten Produkte bereits als Arzneimittel bezeichnet. Das bedeutet, dass sie ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen, um vertrieben werden zu dürfen.
Bundesinstitut stuft zwei Produkte als Arzneimittel ein- E-Zigaretten in der rechtlichen Grauzone
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- Kategorie: Rauchen - Dampfen - E-Zigaretten