Die Bundesregierung hat endlich reagiert: Nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten gelten als Arzneimittel – und müssen zugelassen werden. Ansonsten sind Verkauf und Handel der Nikotin-Liquids verboten. Die Bundesregierung hat endlich reagiert: Nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten müssen als Arzneimittel zugelassen werden. Diese Hürde werden sie nicht überwinden.