Die Bundesregierung hat endlich reagiert: Nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten gelten als Arzneimittel – und müssen zugelassen werden. Ansonsten sind Verkauf und Handel der Nikotin-Liquids verboten. Die Bundesregierung hat endlich reagiert: Nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten müssen als Arzneimittel zugelassen werden. Diese Hürde werden sie nicht überwinden.
Zulassung als Arzneimittel unmöglich- Das Aus der E-Zigarette naht
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