Heute hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz mit breiter Mehrheit beschlossen.Um die Organspendebereitschaft zu erhöhen, haben sich alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen im März 2012 auf einen Gruppenantrag zur Organspende geeinigt. Sie gehen mit dem Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz einen gemeinsamen Weg, um dieses Ziel zu erreichen.