Nach einer Transplantation sollten Patienten genau das Präparat gegen Organabstoßung erhalten, das ihnen vom Arzt verordnet wurde. Deshalb kann die Umstellung auf ein Generikum im Rahmen eines Rabattvertrags problematisch sein. In Einzelfällen kann der Apotheker deshalb pharmazeutische Bedenken anmelden und sich über bestehende Rabattverträge hinweg setzen. Auch der Arzt kann durch das Ankreuzen des aut-idem-Feldes einen Austausch verhindern.