Die gesetzlichen Krankenkassen müssen tragbare Sauerstoffflaschen für Lungenkranke bezahlen. Versicherte haben auch Anspruch auf ein den körperlichen Gegebenheiten entsprechendes, möglichst leichtes mobiles Gerät. Denn Sauerstoffflaschen können die Auswirkungen der Behinderung im täglichen Leben beseitigen beziehungsweise abmildern. Eine entsprechende Versorgung der Patienten sei damit ein allgemeines Grundbedürfnis.