Zur Behandlung eines schweren Lungenemphysems, auch bekannt als Blählunge oder Lungenüberblähung, kann das Lungengewebe operativ verringert werden. Bisher war die operative Behandlung mittels Spiralen auf eine bestimmte Personengruppe beschränkt. Diese Einschränkung wurde nun aufgehoben.

Bei einem Lungenemphysem sind die Lungenbläschen der betroffenen Personen dauerhaft erweitert.

Eine Heilung gibt es nicht, jedoch stehen unterschiedliche Therapieoptionen zur Verfügung. Unter anderem kann das funktionslose Lungengewebe durch eine Operation verringert werden. Ein Verfahren, das für die Behandlung eines schweren Lungenemphysems angewendet wird, ist die sogenannte bronchoskopische Lungenvolumenreduktion (LVR) mittels Spiralen.

Bisher konnten ausschließlich Lungemephysem-Patient:innen die bronchoskopische LVR mittels Spiralen erhalten, deren verbleibendes Luftvolumen in der Lunge nach maximaler Ausatmung 225 Prozent des Solls beträgt, also mehr als zweimal so viel.

Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun mitteilt, ist diese Einschränkung aufgehoben. Der G-BA entscheidet über den Anspruch gesetzlich Versicherter auf bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Allerdings sollte die Behandlungsoption laut G-BA für diese Patient:innen nur nach sorgfältiger Abwägung in Betracht gezogen werden.